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   BVerwG, 31.08.1972 - II WD 34.72   

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BVerwG, 31.08.1972 - II WD 34.72 (https://dejure.org/1972,3357)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1972 - II WD 34.72 (https://dejure.org/1972,3357)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1972 - II WD 34.72 (https://dejure.org/1972,3357)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Rechtmäßigkeit einer Gehaltskürzung wegen eines Dienstvergehens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 21.11.1912 - I 957/12

    Ist die Einlegung der Revision durch einen Rechtsanwalt wirksam, der nicht

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1972 - II WD 34.72
    Die dem Schreiben vom 19. Juli 1972 zugrunde liegende Auffassung, daß eine Bevollmächtigung des Verteidigers, der ein Rechtsmittel im Kamen des Beschuldigten eingelegt oder begründet hat, vor Ablauf der gesetzlichen Frist jedenfalls vorgelegen haben muß, mag sie auch erst später nachgewiesen werden, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl im Strafrecht als auch im Disziplinarrecht (vgl. RGSt 21, 125, 126 f; 29, 257; 46, 372; 66, 209, 210; BDH 2, 128, 129; Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 138 Anm. IV 3, 5).
  • RG, 17.12.1896 - 4768/96

    Wird die Frist des § 381 St.P.O. dadurch gewahrt, daß die Revision durch einen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1972 - II WD 34.72
    Die dem Schreiben vom 19. Juli 1972 zugrunde liegende Auffassung, daß eine Bevollmächtigung des Verteidigers, der ein Rechtsmittel im Kamen des Beschuldigten eingelegt oder begründet hat, vor Ablauf der gesetzlichen Frist jedenfalls vorgelegen haben muß, mag sie auch erst später nachgewiesen werden, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl im Strafrecht als auch im Disziplinarrecht (vgl. RGSt 21, 125, 126 f; 29, 257; 46, 372; 66, 209, 210; BDH 2, 128, 129; Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 138 Anm. IV 3, 5).
  • RG, 24.10.1890 - 2571/90

    Ist die rechtzeitige Revisionsanmeldung eines Rechtsanwaltes, welcher nicht

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1972 - II WD 34.72
    Die dem Schreiben vom 19. Juli 1972 zugrunde liegende Auffassung, daß eine Bevollmächtigung des Verteidigers, der ein Rechtsmittel im Kamen des Beschuldigten eingelegt oder begründet hat, vor Ablauf der gesetzlichen Frist jedenfalls vorgelegen haben muß, mag sie auch erst später nachgewiesen werden, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl im Strafrecht als auch im Disziplinarrecht (vgl. RGSt 21, 125, 126 f; 29, 257; 46, 372; 66, 209, 210; BDH 2, 128, 129; Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 138 Anm. IV 3, 5).
  • RG, 14.04.1932 - III 941/31

    1. Bei der Stellung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1972 - II WD 34.72
    Die dem Schreiben vom 19. Juli 1972 zugrunde liegende Auffassung, daß eine Bevollmächtigung des Verteidigers, der ein Rechtsmittel im Kamen des Beschuldigten eingelegt oder begründet hat, vor Ablauf der gesetzlichen Frist jedenfalls vorgelegen haben muß, mag sie auch erst später nachgewiesen werden, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl im Strafrecht als auch im Disziplinarrecht (vgl. RGSt 21, 125, 126 f; 29, 257; 46, 372; 66, 209, 210; BDH 2, 128, 129; Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 138 Anm. IV 3, 5).
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